Aufgepasst beim Badespaß: Sicherheitsrisiken von aufblasbaren Schwimmtieren

Ob Flamingos, Krokodile oder ganze Schwimminseln – auf Badeseen und im Meer tummeln sich derzeit wieder Herden aufblasbarer Schwimmtiere. Für viele Menschen gehören die aufblasbaren Spielzeuge zum festen Inventar eines jeden Badeurlaubs. Die Schwimmtiere versprechen gemütliches Wellenschaukeln, lustigen Wasserspaß und sogar vermeintliche Sicherheit. Doch beim Gebrauch ist Vorsicht geboten: "Luftmatratzen, Reifen und Schwimmtiere sind keine Schwimmhilfen, sondern schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser", sagt André Siegl, Referent für Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband. "Sie sind Wasserspielzeug und bieten kaum echte Schwimmstabilität und Sicherheit im Wasser." Der TÜV-Verband gibt Tipps für einen sicheren Badespaß mit aufblasbaren Schwimmtieren.

Schwimmhilfen vs. aufblasbare Wasserspielzeuge

Schwimmhilfen wie Schwimmflügel, Schwimmgürtel und Schwimmscheiben, die nach der Norm EN 13138-1 zertifiziert sind, verleihen Kindern und Nichtschwimmern zusätzlichen Auftrieb und unterstützen somit das Schwimmenlernen. Während diese Hilfsmittel strenge Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Dichtigkeit, Stabilität und Sichtbarkeit erfüllen müssen, gelten für aufblasbare Wasserspielzeuge weniger strenge Vorschriften. Für Spielzeug gilt, dass es nicht gesundheitsgefährdend sein darf und so gestaltet sein muss, dass sich Kinder an den Teilen nicht verletzen können. "Aufblasbare Wasserspielzeuge und Luftmatratzen können zwar Spaß und Entspannung bringen, sind aber in der Anwendung oft gefährlicher, als es auf den ersten Blick scheint", sagt Siegl. "Viele Menschen verlassen sich viel zu sehr auf diese Produkte und wiegen sich im Wasser in falscher Sicherheit." Denn Luftmatratzen und aufblasbare Schwimmtiere sind nicht für einen sicheren Auftrieb konzipiert und nicht darauf geprüft, ob das Schwimmen mit ihnen sicher ist.

Sichere Luftmatratzen und aufblasbare Schwimmtiere beim Kauf erkennen

Verbraucher sollten bei Produkten, die größer als 1,20 Meter sind, darauf achten, dass diese nach der Normenreihe EN ISO 25649 hergestellt wurden und ein Prüfzeichen einer unabhängigen Prüfstelle, wie ein TÜV-Siegel oder das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" aufweisen. Ab dieser Größe können die schwimmenden Freizeitartikel durch Winde stärker abgetrieben werden. Kennzeichnungen nach dieser Normenreihe weisen darauf hin, dass das Produkt den europäischen Mindestsicherheitsstandards entspricht. Eine CE-Kennzeichnung für die Konformität, beispielsweise mit der EU-Richtlinie 2009/48 EG (Spielzeug-Richtlinie) ist hingegen keine ausreichende Garantie für die Qualität dieser Produkte. "Badeurlauber sollten nicht zu Billigprodukten greifen, die am Strand oder auf Märkten am Urlaubsort angeboten werden", warnt Siegl. "Die Produkte sind oft minderwertig und die notwendigen Sicherheitsstandards werden meist nicht erfüllt. Im schlimmsten Fall sind die Ramschprodukte sogar leicht beschädigt, enthalten verschluckbare Kleinteile und gesundheitsgefährdende Stoffe, die oft schon am beißenden Geruch zu erkennen sind. Oft gehen sie nach kurzem Gebrauch kaputt und landen im Müll, schlimmstenfalls als Plastikabfall im Meer."

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