Hinweis für unsere Messebesucher

Die Spielwarenmesse ist eine reine Fachmesse. Daher können nur registrierte Fachbesucher Tickets kaufen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zur Messe - davon ausgenommen sind Kinder bis 6 Monate.
Bitte beachten Sie, dass Tickets nur online verfügbar sind und es keinen Ticketverkauf vor Ort gibt.
Trolleys, Koffer, große Taschen oder vergleichbare Behältnisse sind an der Garderobe abzugeben.
Handverkauf ist nicht gestattet.

Auslegungsnotiz zum Spanish Royal Decree on Packaging veröffentlicht

Das spanische Ministerium für den ökologischen Wandel hat Ende Dezember 2024 eine Auslegungsnotiz zu den Kennzeichnungspflichten veröffentlicht.

Seit 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Die wichtigsten Punkte in der Ende Dezember 2024 veröffentlichten Auslegungsnotiz zu den Kennzeichnungspflichten für den Spielwarensektor sind:

  1. Digitale Kennzeichnung: Eine Anleitung zur Abfalltrennung kann in einem QR-Code/einem anderen offenen standardisierten digitalen Datenträger im Einklang mit den EU-Vorschriften enthalten sein, wenn: a) die Verpackung bereits vor Inkrafttreten der Verordnung einen QR-Code/digitalen Datenträger enthält / b) die Verpackung mehrsprachige Anweisungen zur Abfalltrennung enthält, die dem spanischen System entsprechen (andernfalls keine digitale Etikettierungsoption).
  2. Jeder Sektor wird spezifische Pläne zur Einführung eines harmonisierten Formats für diese Informationen entwickeln.
  3. Ausnahmen sind vorgesehen für: a) Verpackungen für Produkte, die auf Wunsch des Verbrauchers oder für den sofortigen Verkauf verpackt werden (Informationen müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügbar sein) / b) Verpackungen, bei denen es nicht möglich ist, Informationen physisch aufzunehmen (z. B. kleine Verpackungen).
  4. Übergangsfrist: Verpackungen, die importiert werden, um vor dem 1. Januar 2025 und ohne die erforderlichen Anweisungen hergestellt/hergestellt/importiert zu werden, sind auf dem spanischen Markt zugelassen, bis der Lagerbestand für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten erschöpft ist.

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