Brettspiele spielen im Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben gestern bestätigt, 18 lebendige Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen – darunter „Brettspiele spielen“. Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer Vorschlagsliste der Kulturministerkonferenz der Länder und nach Prüfung, Bewertung und Empfehlung durch das unabhängige Fachkomitee für das Immaterielle Kulturerbe, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt ist.
Brettspielkultur verbindet Generationen
Die geschäftsführende Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte: „Die Neuaufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes spiegeln die kulturelle Vielfalt und regionale Besonderheiten wider. Es freut mich, dass die ‚Brettspielkultur‘ in die Liste aufgenommen wurde; sie verbindet Generationen und fördert den Zusammenhalt.“
Die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) begrüßt die Aufnahme der analogen Brettspielkultur in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, analoge Spiele wie andere Medien in der Deutschen Nationalbibliothek oder in einem mit Bundesmitteln geförderten Spielearchiv zu sammeln, zu bewahren sowie für die Forschung und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Die Datenbank dieses Archivs wäre dann die Basis für die umfassende Ausschüttung der Bibliothekstantieme für analoge Spiele durch die VG WORT. So kann endlich auch der gesetzliche Anspruch der Spieleautoren und Verlage auf die Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG realisiert und eine Gleichstellung mit den Urhebern anderer Medienwerke erreicht werden. Die SAZ hofft, dass der 21. Deutsche Bundestag dafür die Grundlagen legt.
Zur Presseerklärung der UNESCO
www.spieleautorenzunft.de