Hinweis für unsere Messebesucher

Die Spielwarenmesse ist eine reine Fachmesse. Daher können nur registrierte Fachbesucher Tickets kaufen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zur Messe - davon ausgenommen sind Kinder bis 6 Monate.
Bitte beachten Sie, dass Tickets nur online verfügbar sind und es keinen Ticketverkauf vor Ort gibt.
Trolleys, Koffer, große Taschen oder vergleichbare Behältnisse sind an der Garderobe abzugeben.
Handverkauf ist nicht gestattet.

Einigung beim Entwaldungsgesetz ist amtlich

Seit Ende letzten Jahres ist die Verschiebung der EUDR amtlich. Die entsprechende Änderungsverordnung ist Ende 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht worden und in Kraft getreten – nur wenige Tage vor dem ursprünglich geplanten Anwendungsbeginn (1.1.2025). Damit tritt das Import-, Export- und Verkaufsverbot für bestimmte Produkte, die zur Entwaldung beigetragen haben, erst am 30. Dezember 2025 in Kraft, für kleinere Unternehmen erst am 30. Juni 2026.

www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20241212IPR25961/entwaldungsgesetz-unternehmen-bekommen-ein-zusatzliches-jahr-zur-umsetzung