Einigung beim Entwaldungsgesetz ist amtlich
Seit Ende letzten Jahres ist die Verschiebung der EUDR amtlich. Die entsprechende Änderungsverordnung ist Ende 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht worden und in Kraft getreten – nur wenige Tage vor dem ursprünglich geplanten Anwendungsbeginn (1.1.2025). Damit tritt das Import-, Export- und Verkaufsverbot für bestimmte Produkte, die zur Entwaldung beigetragen haben, erst am 30. Dezember 2025 in Kraft, für kleinere Unternehmen erst am 30. Juni 2026.