Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung: ein Jahr Aufschub

EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat konnten sich am 3. Dezember 2025 auf eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einigen. Demnach müssen große Marktteilnehmer und Händler die Verpflichtungen aus der EUDR nun erst ab dem 30. Dezember 2025 statt wie ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 erfüllen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2026 als neue Frist.

Die Forderung nach einer inhaltlichen Änderung der Verordnung, die eine Einführung einer weiteren Risikoeinstufung der Länder, einer "Null-Risiko-Stufe", vorsah, wird demnach also nicht erfolgen. Das Europäische Parlament hat die Forderung nach einer inhaltlichen Anpassung zurückgenommen. Spätestens bis zum 30. Juni 2025 soll dann auch die Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht werden.

Dieses Jahr Aufschub gibt sowohl den Betroffenen als auch der EU-Kommission Zeit, um eine praxisorientiere und möglichst reibungslose Umsetzung ab Anwendungsbeginn zu ermöglichen.


Weitere Informationen über diese Entscheidung finden sich auf den Webseiten des Europäischen Parlaments, den FAQ der Europäischen Kommission und des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).


Zur offiziellen Mitteilung: www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20241212IPR25961/deforestation-law-parliament-gives-companies-extra-year-to-comply