EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung
Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Das Verbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung, auf die sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten vorläufig geeinigt haben. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für Unternehmen mittlerer Größe eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden. Die EU-Kommission kann das Verbot künftig auch auf andere Produkte ausweiten, teilten die Verhandlungspartner mit.
Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Den ersten Vorschlag für die Ökodesign-Verordnung machte die EU-Kommission bereits im März 2022. Dank der darin beinhalteten Vorschriften sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.
Reparaturindex und digitaler Produktpass
Die Vereinbarung besagt, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Dabei sollen die Aspekte Haltbarkeit und Reparierbarkeit, die Ressourceneffizienz und der Umweltfußabdruck berücksichtigt werden. Die Produktinformationen sollen als "digitalter Produktpass" zur Verfügung stehen. Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, kündigte außerdem einen Reparaturindex an: Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse.
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