EU-Verpackungsverordnung: HDE fordert praxisnahe und umsetzbare Regelungen
Am 14. April stimmen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den finalen Text der EU-Verpackungsverordnung ab, womit die Gesetzgebung einen wichtigen Schritt in Richtung ihrer endgültigen Verabschiedung nimmt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekräftigt daher seine Forderung nach einheitlichen, praxisnahen und gut umsetzbaren Regelungen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette.
„Der Handel unterstützt aktiv das Ziel, den Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufführung von Verpackungen sicherzustellen. Eine ehrgeizige und gleichzeitig gut umsetzbare EU-Verpackungsverordnung wird maßgeblich dazu beitragen, hier noch weiter voranzukommen und Nachhaltigkeitsziele EU-weit zu erreichen. Dazu braucht es einen harmonisierten Rechtsrahmen mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten in der gesamten Verpackungswertschöpfungskette“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Nachhaltigkeit und Europapolitik. Gleichzeitig müssten bestehende und gut funktionierende Systeme jedoch geschützt werden, wie etwa das deutsche Einwegpfandsystem, das mit mehr als 98 Prozent Rücklauf eine der europaweit höchsten Sammelquoten für PET-Flaschen habe.
Mehr Augenmaß gefordert
„An einigen Stellen sieht man der Verordnung an, dass sie mit heißer Nadel gestrickt wurde“, betont Gerstein. Im finalen Text sei etwa im Rahmen der Mehrwegvorgaben ein faktisches Verbot für Palettenhüllen und Palettengurte vorgesehen. „Das würde sich auf die komplette Lieferkette auswirken und dazu führen, dass Transport- und Produktschutz sowie Palettenstabilität nicht mehr gegeben wären“, so Gerstein weiter. Der Gesetzgeber müsse diesen Fehler dringend korrigieren. „Ebenso muss die Vielzahl der vorgesehenen delegierten Rechtsakte, die die neuen Vorgaben an vielen Stellen konkretisieren sollen, unbedingt frühzeitig sowie mit ausreichenden Umsetzungsfristen beschlossen werden“, fordert Gerstein.