EVP schlägt Änderungen am EUDR vor
In dieser Woche stimmt das Plenum des Europäischen Parlament über den Vorschlag von Kommission und Rat ab, die EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Der Aufschub reicht der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament allerdings nicht aus. Die EVP sieht zusätzlichen Änderungsbedarf an dem Verordnungstext, weshalb sie eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht hat. „Die aktuelle Entwaldungsverordnung ist ein bürokratisches Monster. Wenn sie umgesetzt wird, besteht die Gefahr, dass es die europäischen Landwirte und Unternehmen behindert“, betonte Christine Schneider, MEP und federführende Verhandlungsführerin der EVP-Fraktion zur Entwaldungsverordnung.
Die Änderungsanträge sehen u.a. vor:
- Verschiebung um 24 Monate anstatt 12 Monate. Geltungsbeginn 30.12.2026.
- Vereinfachung der Anforderungen an Wirtschaftsbeteiligte
- Händler vom Anwendungsbereich weitestgehend ausnehmen
- Weiter abgestufte Informations-/Dokumentationspflichten
- Neue Non-Risk Länderkategorie
- Produkte aus Nicht-Risikoländern sollen ausgenommen werden
- Erst 6 Monate nach Fertigstellung der Informationsplattform und der Länder-Risikoklassifizierung dynamisches Inkrafttreten der EUDR
Was sind die möglichen Szenarien in der Sitzung des EU-Parlaments am 14.11.2024?
- Alle Änderungsanträge werden abgelehnt und das Parlament übernimmt den Vorschlag der Kommission unverändert. Damit würden sich die Positionen von Parlament und Rat decken, es bedürfte dann keines Trilogs. Die Verschiebung des Gültigkeitsbeginnes der umstrittenen EUDR um 12 Monate kann in Kraft treten.
- Einige der Änderungsanträge werden angenommen, und das Parlament nimmt den Vorschlag der Kommission mit Änderungsanträgen an. In diesem Fall wäre ein Trilog erforderlich. Die Chancen einer Einigung bis Ende des Jahres wären begrenzt, aber theoretisch möglich.
- Das Parlament nimmt den Vorschlag der Kommission nicht an (mit oder ohne Änderungen). Der Aufschub ist nicht mehr möglich und die EUDR gilt in 5 Wochen.
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