Kehrtwende der EU-Kommission bei der Umsetzung der EUDR

Die von der Bundesregierung gewünschte Verschiebung zur Umsetzung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) stieß auf wenig Gegenliebe in Brüssel. Die EU-Kommission teilte dem Bundesministerium für Landwirtschaft ursprünglich mit, dass man am Start der EUDR zum 30. Dezember 2024 festhalten wolle. Der DVSI hatte mit seinem Newsletter vom Montag dieser Woche über die Entwicklung berichtet. Jetzt rudert die EU-Kommission zurück. Das Gesetz soll jetzt, geht es nach dem Willen der Kommission, ab 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Das EU-Parlament sowie der Rat müssen dem Vorschlag allerdings noch zustimmen. Gleichzeitig legte die Kommission die von Wirtschaft und Verbänden stets geforderten Leitlinien und FAQ vor, die mehr Klarheit sowie eine Erleichterung in der internationalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Entwaldungsverordnung schaffen sollen. Wird der Vorschlag der EU-Kommission vom Rat oder Parlament jedoch nicht angenommen, gilt weiterhin der Anwendungsstart 30. Dezember 2024. Aus Parlamentskreisen war zu erfahren, dass mehrere Abgeordnete eine Verzögerung entschieden ablehnen. Das Informationssystem, in dem Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen registrieren, soll Anfang November zur Verfügung stehen. Voll funktionsbereit wird das IT-System im Dezember sein. Zudem führt Brüssel in der zweiten Oktoberhälfte Online-Schulungen durch.

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