Kennzeichnung von Werbung: 4 von 5 Influencern fallen durch

Bei einer Stichprobe der EU-Kommission und nationaler Verbraucherschutzbehörden in den Social-Media-Profilen von Influencern ist herausgekommen, dass nur jeder fünfte systematisch kennzeichnete, wenn es sich bei Posts um Werbung handelte. Die Untersuchung, auch bekannt als "Sweep", ergab überdies, dass fast alle Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte veröffentlichen. Insgesamt wurden die Posts von 576 Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft. Ziel der Untersuchung war es, herauszufinden, inwieweit das EU-Verbraucherrecht eingehalten wird, das entsprechende Kennzeichnungen vorsieht.

Die Überprüfung ergab, dass 78 Prozent der Influencer eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, aber nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händler registriert sind. Zudem offenbarten 30 Prozent der Influencer in ihren Posts keine Angaben zum Unternehmen, während 38 Prozent alternative Formulierungen wie Zusammenarbeit oder Partnerschaft statt der vorgesehenen Plattformlabels für die Offenlegung kommerzieller Inhalte verwendeten. Auch im Umgang mit dem Vertrieb eigener Produkte zeigten sich die Online-Multiplikatoren nachlässig, Werbung als solche zu kennzeichnen.

Infoseite für Influencer eingerichtet

Untersucht wurden Influencer aus 22 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. 82 Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301 über 100.000 und 73 zwischen 5000 und 100.000. 572 posteten auf Instagram, 334 auf TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die höhere Zahl ergibt sich, da viele auf mehreren Plattformen veröffentlichen.

Influencer, die sich über die nötigen Kennzeichnungen informieren möchten, finden auf einer Informationsseite der EU-Kommission weitere Angaben dazu.

https://www.heise.de/news/Kennzeichnung-von-Werbung-4-von-5-Influencern-fallen-durch-9628565.html