Tarifkonflikt im Einzelhandel: Handelsverbände ermöglichen freiwillige Entgeltanhebung bei Löhnen und Gehältern

Im seit elf Monaten laufenden Tarifkonflikt im Einzelhandel machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und seine Landesverbände hiermit den Weg für eine Lösung auch ganz ohne Tarifabschluss frei. Die freiwilligen Erhöhungen sind auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar. Ab dem neuen Tarifjahr sind damit Anhebungen der Tarifentgelte bis zur Obergrenze von maximal zehn Prozent möglich.

Die Tarifträgerverbände innerhalb der HDE-Organisation haben sich im gemeinsamen Tarifpolitischen Ausschuss des HDE darauf verständigt, den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen in allen Tarifgebieten die Option einzuräumen, auf Basis der aktuellen Tariftabellen eine freiwillige und auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare Entgeltanhebung von maximal zehn Prozent für ihre Beschäftigten im Einzelhandel vorzunehmen. Diese Verbandsempfehlung, die sowohl Löhne als auch Gehälter umfasst, kann frühestens mit Beginn des neuen Tarifjahres im Tarifgebiet umgesetzt werden. Auszubildendenvergütungen dürfen ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 entsprechend erhöht werden. Dabei gilt: Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits auf Basis der letzten Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben wurden, ist eine Anhebung im Rahmen dieser neuen Verbandsempfehlung dann dort nur in Höhe der Differenz zulässig.

Verbandsempfehlung schafft Lösungsmöglichkeiten

„Wir sind nach nunmehr elf Monaten Tarifkonflikt mit mehr als 60 Verhandlungsrunden bundesweit zu der Auffassung gelangt, dass ver.di leider keinerlei Interesse an einem zeitnahen Abschluss im Einzelhandel hat. Für uns ist das eine bittere Erkenntnis, zumal wir unser Angebot mehrmals nachgebessert hatten“, so HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. Die Mitarbeiter sollten nicht immer weiter unter der eigensinnigen Strategie ihrer Gewerkschaft leiden müssen. Mit dem letzten Angebot der Arbeitgeber wären Reallohngewinne gesichert gewesen, die Inflation gehe aktuell wieder zurück.

Mit dieser neuerlichen Verbandsempfehlung der Handelsverbände sollen zumindest die tarifgebundenen Unternehmen, die es sich trotz der weiterhin äußerst schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leisten können, ihren Mitarbeitern diese gute Nachricht überbringen können. „Die Branche war und ist unterschiedlich hart von der Kaufzurückhaltung in der Corona-Pandemie und den aktuellen globalen Konflikten betroffen, daher wird es auch Unternehmen geben, die nicht mitziehen können“, so Haarke. Das sei völlig in Ordnung, es bestehe keinerlei rechtliche Verpflichtung diese umzusetzen.

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