Verbraucherzentrale verzichtet auf Klage gegen Temu

Unklare Rabatte, manipulative Hinweise: Temu tut viel, um Verbraucherinnen zum Kauf zu drängen. Wegen einer drohenden Klage will das Unternehmen aus China das nun ändern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht vorerst von einer Klage gegen den Onlinehändler Temu ab. Das aus China stammende Unternehmen hinter Temu, die Whaleco Technology Limited, habe sich verpflichtet, die beanstandeten Verstöße abzustellen, sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV), Ramona Pop. Deshalb könne ein Gerichtsprozess vermieden werden.

"Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte Pop die Beanstandung des VZBV. Die Verbraucherschützer hatten Temu Ende März abgemahnt und angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen.

Manipulative Übervorteilung der Verbraucher

Anlass waren willkürlich erscheinende Rabatte, fragwürdige Bewertungen und manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns. Darunter fielen beispielsweise während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise über die vermeintliche Knappheit und Beliebtheit des betrachteten Artikels. Damit verunsichere und übervorteile die Plattform die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es künftig bei Temu nicht mehr geben. Laut VZBV muss bei Rabatten erkennbar sein, worauf sich ein reduzierter Preis bezieht, zum Beispiel durch Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, teilte der VZBV mit.

VZBV kann bei Verstoß klagen

Ein Sprecher von Temu sagte, der Händler lege "großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland". Man suche die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätze ihr Feedback – gerade weil Temu erst seit recht kurzer Zeit in Deutschland aktiv sei. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeige das Engagement von Temu für den deutschen Markt.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-05/verbraucherzentrale-verzichtet-auf-klage-gegen-temu