Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) nimmt nächste Hürde

Die europäischen Regierungs- und Staatschefs der EU-Mitgliedsstaaten entschieden auf ihrer Sitzung in Brüssel den Anwendungszeitpunkt der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate auf den 30. Dezember 2025 für große Betreiber, für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2026 zu verschieben. Der Europäische Rat folgt damit dem Vorschlag der EU-Kommission, die mit dem neuen Anwendungsbeginn den Mitgliedsstaaten, Drittländern, Betreibern und Händlern Rechtssicherheit geben und mehr Zeit einräumen will, damit sie ihre Sorgfaltspflichten vollständig erfüllen können. Der DVSI hatte berichtet. Ursprünglich sollte die EUDR, die am 29. Juni 2023 in Brüssel verabschiedet wurde, ab dem 30. Dezember 2024 gültig sein. Allerdings ist bei der EUDR noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das Europäische Parlament, das jetzt über den Standpunkt des Rates informiert wird, muss als Mitgesetzgeber noch zustimmen.

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