BMAS startet Dialogreihe zum Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Nach intensiven Verhandlungen verabschiedeten die EU-Mitgliedsstaaten in diesem Sommer die sogenannte CSDDD, die europäische Lieferkettenrichtlinie, die das deutsche LkSG um umweltbezogene Sorgfaltspflichten erweiterte. Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben; für ausländische Unternehmen gilt sie, wenn diese mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der Union generieren. Auch wenn kleine und mittelständische Unternehmen nicht direkt von den neuen Regelungen betroffen sind, können sie allerdings mittelbar davon betroffen sein, wenn große Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, ihren Prüfpflichten nachkommen.
Die Bundesregierung plant, noch in dieser Legislaturperiode das CSDDD in nationales Recht zu überführen und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an das europäische Recht anzupassen. Die Harmonisierung von EU- und deutschem Recht soll eng mit den Erfahrungen von Stakeholdern geschehen, kündigte Berlin an.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat CSR, lädt deshalb alle Unternehmen und Wirtschaftsverbände am 11. November 2024 um 15 Uhr zu einer Auftaktveranstaltung der Dialogreihe #FaireLieferketten in die James-Simon-Galerie nach Berlin ein. Teilnehmen werden auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der DVSI.
Zur Anmeldung geht es hier: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Dialogreihe-Faire-Lieferketten/dialogreihe-faire-lieferketten.html
www.dvsi.de