DVSI informiert: ECHA empfiehlt Stoffe für die REACH-Zulassung
Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt empfiehlt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der Europäischen Kommission acht Stoffe, darunter Blei, in die REACH-Zulassungsliste aufzunehmen. Sobald Stoffe der Liste hinzugefügt werden, müssen Unternehmen eine Zulassung beantragen, um sie weiterhin verwenden zu können.
Die nunmehr 11. Empfehlung der ECHA umfasst folgende Stoffe:
- Ethylendiamin;
- 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere;
- Führen;
- Glutaral;
- 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on;
- 2-Benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon;
- Diisohexylphthalat; und
- Orthoborsäure, Natriumsalz.
Die ECHA priorisierte diese Stoffe aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für diese Empfehlung, da sie gemäß dem vereinbarten Ansatz von 2014 von höchster Bedeutung sind. Die Aufnahme von Blei in den am 2. Februar 2022 veröffentlichten Empfehlungsentwurf führte während der Konsultation zu vielen Kommentaren, die sich in der Folge zu einer intensiven Diskussion im ECHA-Ausschuss der Mitgliedstaaten führte. Neuralgischer Punkt war der beste Zeitpunkt der Umsetzung, vor allem im Hinblick mit anderen laufenden oder geplanten regulatorischen Aktivitäten sowie der zu erwartenden Arbeitsbelastung für Industrie und Behörden in der nächsten Phase.
Die ECHA ist gesetzlich verpflichtet, der Kommission regelmäßig Stoffe aus der Kandidatenliste zur Aufnahme in die Zulassungsliste zu empfehlen. Vor Übermittlung der Empfehlung an die Europäische Kommission werden die während einer dreimonatigen Konsultation eingegangenen Kommentare und die Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Europäische Kommission entscheidet, welche Stoffe in die Zulassungsliste aufgenommen werden und welche Bedingungen für jeden Stoff gelten. Wird ein Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen, kann er nur dann auf den EWR-Markt gebracht oder nach einem bestimmten Datum verwendet werden, wenn eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt wird. Das Zulassungsverfahren zielt darauf ab, die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe zu verbessern, wenn technisch und wirtschaftlich tragfähige Alternativen verfügbar sind. Bis dies erreicht ist, besteht die Aufgabe darin, eine angemessene Kontrolle der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen.
Ansprechpartnerin beim DVSI:
Conny Becker (T: 0911/477112-44; E: breunig@dvsi.de)