EU-Verpackungsverordnung: Einzelhandel setzt auf ökologisch vorteilhafte Verpackungen
Angesichts der Abstimmungen im Umweltausschuss des EU-Parlaments über die neue EU-Verpackungsverordnung betont der Handelsverband Deutschland (HDE), dass die Nutzung von Verpackungsformaten, die ihre ökologische Vorteilhaftigkeit nachweisen können, auch künftig nicht eingeschränkt werden darf. Mit der europäischen Verordnung will der Gesetzgeber neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen, zudem bestimmte Verpackungen aus Einwegplastik verbieten und zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichten. Außerdem könnte das überaus erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem durch die neuen Regelungen in Gefahr geraten.
„Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten seien daher absolut sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind. Die Diskussion über Verbote bestimmter Einwegverpackungen sieht der HDE nicht als zielführend an.