Keine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung auf Ende 2026

Das europäische Parlament stimmte am 14. November über die EU-Entwaldungsverordnung ab. EU-Kommission und Rat hatten sich zuvor über eine Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR auf Ende 2025 der im April 2023 verabschiedeten Verordnung verständigt. Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament reichte dieser Schritt nicht aus. Die Europäische Volkspartei wollte nicht nur einen neuen Geltungsbeginn zum 30.12.26, sondern brachte zusätzliche Änderungsanträge an dem „bürokratischen Monster“ ein. Am 14. November stimmte das Parlament nun über das Abholzungsgesetz und die Änderungsanträge ab. Eine Reihe von Anträgen wurde zurückgezogen, unter anderem der über eine weitere Verschiebung auf Ende 2026. Mit 371 Stimmen gegen 240 Stimmen und 30 Enthaltungen billigte das Parlament das Datum Ende 2025. Große Marktteilnehmer und Händler müssen demnach die Verpflichtungen ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Acht Anträge passierten das Plenum, unter anderem die von zahlreichen Fraktionen vorgeschlagene Änderung „kein Risiko“ bei den Länder-Kategorien. Bisher sah der Entwurf nur „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko vor. Der neue Text geht jetzt an den Ausschuss in den Trilog-Verhandlungen zurück, um einen Kompromiss zu finden. Damit ist allerdings auch klar, dass die EUDR weiterhin in Schwebe bleibt, denn de facto ist noch nichts verschoben, so die Einschätzung des DVSI. Der DVSI wird über die weiteren Verhandlungen berichten.

Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20241111IPR25340/eu-deforestation-law-parliament-wants-to-give-companies-one-more-year-to-comply