Schutz vor Krebs: EU verschärft Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd
Die EU-Kommission hat Vorschriften angenommen, mit denen neue Grenzwerte für den krebserregenden Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Konsumgütern festgelegt werden. Es betrifft neben Spielwaren unter anderem Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen.
Die neuen Vorschriften legen einen Grenzwert von 0,062 mg/m3 Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher fest, z. B. für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und für den Innenraum von Straßenfahrzeugen.
Für alle anderen Artikel wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m3.
Damit wird ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet und gleichzeitig die sozioökonomische Belastung und der Bedarf an technologischen Änderungen für eine Vielzahl von Industrien und Sektoren begrenzt.
Umsetzungszeitraum für Hersteller
- Die Übergangsfristen von jeweils 3 Jahren für Erzeugnisse (einschließlich Spielwaren) und 4 Jahren für Straßenfahrzeuge beginnen Anfang August.
- Die Grenzwerte für Formaldehydemissionen sind: 0,062 mg/m3 für Holzwerkstoffplatten/Möbel und für Fahrzeuge sowie 0,08 mg/m3 für die übrigen Erzeugnisse.
Darüber hinaus wird die Europäische Chemikalienagentur – mit Unterstützung der Industrie und von Experten – Leitlinien entwickeln, die eine harmonisierte Umsetzung der Prüfbedingungenfür die Messung der Formaldehydemissionen erleichtern.
Formaldehyd
Formaldehyd hat bekanntermaßen krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften und kann als Giftstoff und Hautsensibilisator wirken. Es wird hauptsächlich bei der Herstellung von Harzen, Thermoplasten und anderen Chemikalien verwendet. Diese werden dann in einer Reihe von Konsumgütern und Anwendungen weiterverwendet.
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