Marken- und Produktpiraterie
Wie kann man sich dagegen wehren?
Die Spielwarenmesse eG unterstützt Sie, so weit möglich, gegen Marken- und Produktpiraterie.
Auf der Spielwarenmesse präsentieren Sie als Aussteller Ihre Marken und Produkte, häufig auch als Innovation, das erste Mal. Dabei stellen Sie fest, dass Ihre Ideen und Entwicklungen von Plagiatoren nachgeahmt werden. Die Spielwarenmesse eG will Sie in Ihrem Vorgehen gegen Marken- und Produktpiraterie im Rahmen der Spielwarenmesse unterstützen.
Am effektivsten schützen Sie sich gegen den Nachbau und die Benutzung Ihrer Produkte bzw. Marken als Inhaber besonderer Schutzrechte im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes. Solche Schutzrechte ermöglichen Ihnen gegebenenfalls mit Unterstützung eines Rechtsanwalts wirkungsvoll und schnell gegen den Diebstahl Ihres geistigen Eigentums vorzugehen. Der gewerbliche Rechtsschutz regelt jedoch nur den Wettbewerb zwischen den einzelnen Parteien.
Die Spielwarenmesse eG ist aufgrund der Rechtslage nicht befugt und berechtigt, eigenständig gegen die Verletzung von Schutzrechten vorzugehen.
Was Sie bereits vor der Messe unternehmen können
Was Sie während der Messe tun können
IPR Council
Was Sie bereits vor der Messe unternehmen können
Anmeldung von Schutzrechten
Melden Sie frühzeitig Ihre Marke/Ihr Produkt beim jeweils zuständigen Amt an. Achten Sie darauf, dass diese Schutzrechte auch in Deutschland Schutz gewähren. Als Schutzrechte können in Deutschland angemeldet werden:
- Patente: Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
- Marken: Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen oder Aufmachungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmer zu unterscheiden.
- Gebrauchsmuster: Mit dem „kleinen Bruder" des Patents können - abgesehen von Verfahren und biotechnologischen Erfindungen - alle technischen Erfindungen schnell und kostengünstig für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren geschützt werden.
- Eingetragenes Design: Als eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster) kann ein neues Design geschützt werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hält weiterführende Hinweise und Formulare sowie Gebühreninformationen bereit, die auch auf seinen Internetseiten abrufbar sind.
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Telefon: +4989 2195-1000
Internet: www.dpma.de
E-Mail: info@dpma.de
Hierzu gibt es von der EUIPO (European Union Intellectual Property Office) umfangreiche Informationen und Datenbanken zu geistigem Eigentum, die auf Ihrer Website für europäische Unternehmen zusammengestellt wurden.
Zudem werden kleine und mittlere Unternehmen durch ein Finanzhilfeprogramm KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ unterstützt, um ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Vorlage der Schutzrechtsregistrierung
Wenn Sie Inhaber von Schutzrechten sind, bringen Sie die Registrierungsunterlagen für Ihre Schutzrechte, insbesondere Eintragungsurkunden und Verlängerungsnachweise zur Messe mit.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen Nachahmer gerichtlich vorgegangen sind, bringen Sie auch solche Gerichtsentscheidungen mit.
Tätigwerden der Zollbehörden
Befürchten Sie als Inhaber eines gültigen Rechts geistigen Eigentums, dass Waren aus Nicht-EU-Ländern, die Ihre Rechte verletzen, auf der Spielwarenmesse ausgestellt werden sollen, so haben Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld der Messe einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden zu stellen.
Nach Stattgabe Ihres Antrags überprüfen die deutschen Zollbehörden z.B. bereits bei der Abfertigung von Waren zur Verwendung auf der Messe, ob der Verdacht der Rechtsverletzung besteht.
Die zuständige Stelle für die Bearbeitung der Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden ist in Deutschland die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Generalzolldirektion.
Weitergehende Informationen, Hilfestellungen, Anträge auf Tätigwerden der Behörde (nur online möglich) und eine Verfahrensbeschreibung finden Sie unter folgender Adresse:
Generalzolldirektion
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Sophienstraße 6
80333 München
Telefon: +49 89 59952315
E-Mail: DVIA24.gzd@zoll.bund.de
Antragsstellung auf Tätigwerden der Zollbehörden:
http://www.ipr.zoll.de (Fachverfahren ZGR-online)
Die zuständigen Behörden für EU-Staaten finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs
Noch ein wichtiger Praxishinweis
Sorgen Sie auch dafür, dass Sie Ihren Patent- oder Rechtsanwalt oder andere wichtige Auskunftspersonen Ihres Unternehmens gegebenenfalls auch am Wochenende kontaktieren können. Alternativ stehen Ihnen während der Messe auch Rechtsanwälte auf dem Messegelände zur Verfügung.
Was Sie während der Messe tun können
Messepriorität
Für die Dauer der Spielwarenmesse wird die durch § 35 Markengesetz vorgesehene Ausstellungspriorität für Marken und sonstige Kennzeichen für die auf der Messe zur Schau gestellten Waren und Dienstleistungen gewährt. Der Ausstellungsschutz bewirkt, dass ein Aussteller, der einen neuen Artikel auf der Messe ausstellt und diesen als Marke oder sonstiges Kennzeichen innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit dem Tag der erstmaligen Zurschaustellung auf der Ausstellung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt anmeldet, von diesem Tag an das Prioritätsrecht im Sinne des Markengesetzes in Anspruch nehmen kann. Weiterführende Informationen hierzu und zum Verfahren finden Sie in unseren Service-Unterlagen Formular Ausstellungsbescheinigung.
Verletzung der Ausstellungsbedingungen
Die Spielwarenmesse eG verpflichtet jeden Aussteller durch dessen Unterschrift im Anmeldeformular zur Beachtung der Regelungen zur Produktpiraterie in ihren Ausstellungsbedingungen unter Ziffer 12. Danach ist es verboten, auf der Spielwarenmesse Waren auszustellen, durch deren Herstellung, Inverkehrbringen, Vertrieb, Besitz oder Bewerbung Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums oder gewerblicher Schutzrechte verletzt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Spielwarenmesse eG - unter den in den Bedingungen genannten Voraussetzungen - einen Aussteller auch von der weiteren Teilnahme an der Spielwarenmesse ausschließen. Sprechen Sie uns in solchen Fällen an.
Beweissicherung bei Nachahmung
Haben Sie als Aussteller eine Nachahmung Ihres Produkts oder Ihrer Marke entdeckt, sollten Sie in einem ersten Schritt die notwendigen Beweise sichern. Eine Dokumentation durch Zeugenaussagen ist jederzeit möglich. Die Anfertigung von Fotos ist nur mit Zustimmung der Spielwarenmesse eG zulässig. Sie sollten weiterhin die Unterlagen bereithalten, mit denen Sie Ihr geistiges Eigentum am nachgeahmten Produkt bzw. Marke nachweisen können.
Abmahnung
Sie können bei Feststellung eines Plagiats bei einem anderen Aussteller diesem gegenüber eine Abmahnung aussprechen und ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Es ist empfehlenswert, sich hierzu der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen.
Einstweilige Verfügung
Sollte der Aussteller sich weigern, die Unterlassungserklärung abzugeben und das Produkt von seinem Stand zu nehmen, können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts eine gerichtliche Verfügung erwirken, durch die dem Aussteller verboten wird, die Plagiate weiter auszustellen, anzubieten oder zu verkaufen. Diese einstweilige Verfügung muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Ergeht die einstweilige Verfügung, werden dem Aussteller im Rahmen des gestellten Antrags die weitere Ausstellung und der Vertrieb der Plagiate gerichtlich untersagt. Dieses Verbot gilt auch über die Dauer der Messe hinaus.
Einschaltung des IPR Councils - Beirat zum Schutz geistigen Eigentums
Der IPR Council zur Spielwarenmesse ist ein kostenfreier Service des Messeveranstalters zum Schutz geistigen Eigentums und dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Beschwerden hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte der Aussteller.
Rechtsberatung während der Messe
Während der gesamten Messezeit - auch am Messesamstag - steht Ihnen eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung, die Sie im Rahmen des erteilten Mandats bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unterstützt:
Dr. Scholz & Weispfenning, Rechtsanwälte
Telefon: +49 911 24437-0
Fax: +49 911 24437-99
E-Mail: kanzlei@scho-wei.de
(Änderungen möglich)
Die Kanzleivertretung bietet an allen Messetagen folgende Leistungen an:
- Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an Marken, Design Schutzrechten, Patenten, Gebrauchsmustern und gegen unlauteren Wettbewerb Ihrer Konkurrenten.
- Hilfe bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr gegen Sie gerichteter, unbegründeter Ansprüche.
Selbstverständlich können Sie auch andere Rechtsanwälte mit Ihrer Vertretung beauftragen. Die Spielwarenmesse eG kann über die Rechtsanwalts- und Patentanwaltskammer Namen von anderen Anwälten vermitteln, die im Bereich des internationalen, gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind und für Fälle mit Auslandsbezug englisch sprechen.
Die vorgenannten Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie können allerdings keine Rechtsberatung ersetzen.
IPR Council - Beirat zum Schutz geistigen Eigentums
Was ist der IPR Council?
Der IPR Council (lntellectual Property Rights Council) zur Spielwarenmesse ist ein Service zum Schutz geistigen Eigentums und dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Beschwerden hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte der Aussteller. Hierbei sollen entsprechende Verletzungen durch ausgestellte und/oder angebotene Produkte anderer Aussteller ("Exponate") während der Laufzeit der Messe geklärt werden.
Durch diesen IPR Council will der Messeveranstalter dazu beitragen, dass derartige Streitigkeiten unter den Beteiligten unverzüglich beigelegt werden können und der Messeverlauf nicht beeinträchtigt wird.
Wichtig
Sie sollten bereits vor der Messe die aufgeführten vorbereitenden Maßnahmen treffen!
Die Besetzung des IPR Council
Die Schiedsstelle des IPR Council ist mit drei kompetenten und erfahrenen Persönlichkeiten besetzt: Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (Vorsitz) und Ulrich Brobeil, Jurist und DVSI-Geschäftsführer und Sebastian Scholz, Patentanwalt.
Das Verfahren
Das Verfahren ist für alle Aussteller freiwillig. Leitet ein Aussteller das Verfahren ein, hat er sich den Bedingungen zu unterwerfen.
Hat ein Aussteller begründeten Anlass zur Befürchtung, dass ein anderer Aussteller seine gewerblichen Schutzrechte verletzt, so kann er den IPR Council anrufen. Der IPR Council nimmt Beschwerden während der Dauer der Spielwarenmesse täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr entgegen.
Bitte melden Sie Ihre Beschwerde im NCC West, Ebene 1, in der Organizers Lounge an.
Die Beschwerde ist schriftlich gemäß ausliegenden Mustervordrucken zu stellen.
Mit dem Antrag sind gültige Registrierungsunterlagen für die behaupteten Schutzrechte, insbesondere Eintragungsurkunden und Verlängerungsnachweise vorzulegen, mit denen die Geltung der Schutzrechte in Deutschland nachgewiesen werden.
Der IPR Council fordert dann den Beschwerdegegner auf, sich an dieser außergerichtlichen Streitbeilegung zu beteiligen und sich deren Bedingungen schriftlich zu unterwerfen. Unterwirft sich der Beschwerdegegner wird ihm gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, sich zu der Beschwerde zu äußern. Der IPR Council hat dann die Möglichkeit zur Inaugenscheinnahme am Stand des Beschwerdegegners und ist berechtigt, Fotografien des beanstandeten Exponats zu fertigen.
Verweigert der Beschwerdegegner sein Einverständnis mit der außergerichtlichen Streitbeilegung, teilt dies der IPR Council dem Beschwerdeführer und der Messeleitung mit. Eine außergerichtliche Streitbeilegung kommt dann nicht zustande.
Entscheidungen und Empfehlungen des IPR Council
Der IPR Council prüft die Beschwerde und trifft seine Beurteilungen und Empfehlungen nach Billigkeit.
Ist der IPR Council der Auffassung, dass die Beschwerde begründet ist, empfiehlt er dem Beschwerdegegner die Entfernung des beanstandeten Exponats für die Dauer der Messe und sich gegenüber dem Beschwerdeführer, das Exponat nicht während der weiteren Dauer der Messe in irgendeiner Weise auszustellen und/oder anzubieten.
Der Beschwerdegegner ist dann verpflichtet, eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, will er etwaige Sanktionen der Spielwarenmesse eG vermeiden.
Haftungsausschluss
Gemäß den Bedingungen des IPR Council werden die Spielwarenmesse eG, die Mitarbeiter der Messeleitung sowie die Mitglieder des IPR Council von jeder Haftung aus Anlass der Durchführung dieses außergerichtlichen Streitverfahrens freigestellt.
Sanktionen
Die Spielwarenmesse eG behält sich das Recht vor, gemäß den Verfahrensbedingungen des IPR Council, den Beschwerdegegner im gegebenen Fall von allen weiteren Messen und Veranstaltungen der Spielwarenmesse eG - insbesondere der Spielwarenmesse - auszuschließen.
Sonstiges
Durch dieses außergerichtliche Streitverfahren wird der ordentliche Rechtsweg keinesfalls ausgeschlossen. Die Bestimmungen des IPR Council liegen in mehreren Sprachen vor. Bei Unklarheiten in der Auslegung dieser Bestimmungen ist der Text in deutscher Sprache maßgeblich.